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Levenslang voor moord 30 jaar geleden gepleegd

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favicondrs J.W.Swaen Historicus www.blikopdewereld.nl favicon
Lebenslänglich im Prozess um Erstickungstod von Zehnjähriger
59-Jähriger soll Mädchen lebend in Wald vergraben haben
Vor fast 30 Jahren starb die zehnjährige Ursula Herrmann in einer im Wald vergrabenen Kiste einen qualvollen Erstickungstod - nun wurde der wegen ihrer Entführung angeklagte Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Ende eines einjährigen Indizienprozesses sprach das Augsburger Landgericht den 59-jährigen Werner M. des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge schuldig.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Fernsehtechniker das Mädchen 1981 im bayerischen Echning am Ammersee entführt, in eine kleine Kiste gesperrt und diese im Wald eingegraben, weil er zwei Millionen D-Mark von den Eltern erpressen wollte. Das Kind war innerhalb von Stunden erstickt. M. gehörte zwar bereits kurz nach der Tat zum Kreis der Verdächtigen, konnte damals aber nicht überführt werden. Erst vor drei Jahren stießen die Ermittler dann auf neue Indizien, die für eine Anklageerhebung gegen den Mann ausreichten.
Mit ihrem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch wegen Mangels an Beweisen plädiert. M. hatte seine Schuld stets bestritten. Angesichts "der Fülle von erhobenen Beweisen" hatten die Richter nach Angaben des Sprechers aber keine Zweifel an seiner Täterschaft.
So waren die Ermittler bei einer Hausdurchsuchung bei M. auf dessen altes Tonbandgerät gestoßen, das Gutachtern zufolge dazu benutzt worden war, beim telefonischen Kontakt mit Ursulas Eltern eine bestimmte Erkennungsmelodie abzuspielen. Auf den Mitschnitten der Anrufe entdeckten die Ermittler "technische Auffälligkeiten", die nach ihrer Überzeugung von M.'s Tonbandgerät verursacht worden waren.
Neben der Verbindung durch das Tonbandgerät stützten die Richter ihr Urteil vor allem auch auf dessen Aussagen zur Sache, die sie für unglaubwürdig und nicht stichhaltig hielten. Daneben spielte auch ein Fernglas eine Rolle, das am Tatort gefunden und durch Zeugen M. zugeordnet worden war. Das Gericht sei am Ende überzeugt gewesen, dass der Angeklagte aus Geldgründen mindestens leichtfertig den Tod des Mädchens verursacht habe, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Verteidiger des 59-Jährigen kündigte im TV-Sender N24 an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Die wegen Beihilfe mitangeklagte 62-jährige Ehefrau des Fernsehtechnikers sprach das Gericht hingegen aus Mangel an Beweisen frei.
25. März 2010 - 13.21 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2010
 

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